In Zürich bezahlt die öffentliche Hand die Berufsberatung für Personen, die noch keine 20 Jahre alt sind. Danach müssen die Kosten selbst getragen werden, ausser man fällt unter eine Ausnahmeregelung, wie beispielsweise, dass kein Abschluss auf Sekundarstufe zwei, Lehrabschluss oder des Gymnasiums besteht. Diese Regelung variiert von Kanton zu Kanton.