Sie sollten von jedem Mitarbeiter die schriftliche Einwilligung einholen, dass sein Foto auf der Firmenhomepage verwendet werden darf. Bei der Verwendung sollten Sie beachten, dass auch Social Media Auftritt in die Zweckbeschreibung eingeschlossen werden, sofern Sie dir Veröffentlichung auch auf diesen Kanälen planen. Ausserdem sollte Sie einen Prozess etablieren, dass bei einem Mitarbeiteraustritt die Fotos gelöscht werden.